Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel:
Die Angebote auf www.gebäckzangen.de und www.gebaeckzangen.de gehören zur Bauermann & Schwammekrug GmbH, Grundstraße 26a, 42655 Solingen.
1. Angebote
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Technische Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind - soweit nicht ausdrücklich bestätigt - für die Ausführung unverbindlich.
2. Änderungen unserer Produkte
Änderungen hinsichtlich Design und Ausführung der Produkte behalten wir uns vor.
3. Sonderanfertigungen
Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vor. Besonders hergestellte oder gezeichnete Waren werden nicht zurückgenommen. Ein Rücktritt vom Auftrag ist nicht möglich.
4. Preise
Die von uns genannten Beträge sind Netto-Preise in EUR je Stück - falls nicht ausdrücklich anders angegeben. Sie sind freibleibend und verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Änderungen behalten wir uns vor.
5.Zahlungsbedingungen
Inland:
Als Zahlungsbedingungen gelten 10 Tage dato Faktura mit 2% Skonto oder 30 Tagen dato Faktura rein netto als vereinbart. Beträge unter EUR 30,- 10 Tage dato Faktura ohne jeden Abzug. Bei Zielüberschreitung oder Stundung berechnen wir Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
Ausland:
Entsprechend dem Zahlungsvermerk auf unserer Proforma-Rechnung bzw. Festrechnung.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung von Wechseln und Schecks trägt der Besteller.
Die Zurückhaltung der Zahlung wegen Wandlungs-, Minderungs- oder sonstiger Gegenansprüche des Bestellers sowie der Aufrechnung mit solchen ist ausgeschlossen.
6. Lieferung und Versand
Inland:
Lieferung und Versand der Ware erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Das gilt auch bei Transport durch werkseigene Fahrzeuge. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wählen wir die nach unserem Ermessen günstigste Versandart.
Ausland:
Der Transport erfolgt frei Grenze, fob. Nordseehafen oder fob. Flughafen Düsseldorf oder Köln, einschließlich Verpackung. Postsendungen ab Werk einschließlich Verpackung, Versicherung berechnet.
7. Lieferzeit und Liefermöglichkeit
Die von uns in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Bei Terminschwierigkeiten innerhalb eines Auftrags behalten wir uns Teillieferungen vor. Verzugsspesen- und Schadenersatzansprüche bei Lieferverzögerungen können gegen uns in keinem Fall geltend gemacht werden. Die Lieferfrist beginnt am Tage der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung sämtlicher sachlicher und technischer Einzelheiten. Unvorhergesehene Ereignisse entbinden uns von den verbindlich vereinbarten Lieferfristen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht auch in diesen Fällen nicht.
8. Höhere Gewalt
Streik und Aussperrung, Katastrophen, Betriebsstörungen, Materialmängel oder Verkehrsprobleme entbinden uns von allen Verpflichtungen.
9. Garantie
Alle Produkte unterliegen einer Garantie und werden kostenlos ersetzt, wenn sie durch Fehler in der Verarbeitung oder im Material unbrauchbar und an uns zurückgegeben wurden. Ein kostenloser Ersatz erfolgt nicht, wenn die Untersuchung in unserem Werk zeigt, dass die Produkte unsachgemäß behandelt oder Manipulationen vorgenommen wurden oder ein natürlicher Verschleiß vorliegt.
10. Mängelrügen
Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art, besonders hinsichtlich der Vollzähligkeit oder Güte der gelieferten Ware, sind spätestens 8 Tage nach Empfang geltend zu machen.
Die Rücksendung von Waren ist nur mit unserer Zustimmung gestattet. Ohne unsere vorherige Genehmigung kann die Annahme verweigert bzw. die Ware zur Verfügung des Absenders bereitgehalten werden. Im Falle einer Rücknahme erfolgt Umtausch oder Gutschrift im Zeitwert. Für Artikel, die in Gestaltung, Form oder Technik von uns nicht mehr hergestellt oder vertrieben werden, ist weder ein Umtausch noch eine Gutbringung möglich.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung resultierenden Gesamtforderung bleibt die Ware Eigentum (Vorbehaltsware) der Bauermann und Schwammekrug GmbH. Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Der Besteller oder Empfänger der Ware ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Nicht gestattet sind darüberhinaus gehende Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung einer Abschrift eines Pfändungsprotokolls zu melden. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit durch den Besteller gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen im Moment ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Besteller ist solange berechtigt, die Forderungen einzuziehen, bis dies aufgrund eines Zahlungsverzuges oder eines Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Falle hat der Schuldner uns auf Verlangen eine Abtretungserklärung in 2-facher Ausfertigung über jede einzelne Forderung einzureichen. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Bestellers sind wir berechtigt, die sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen. Alle befristeten Forderungen an den Besteller werden dann sofort fällig. Herein gegebene Wechsel sind unabhängig von ihrer Fälligkeit Zug um Zug gegen Bargeldzahlung einzulösen. Haben wir zu Unrecht einen Vermögensverfall festgestellt und Aushändigung der Vorbehaltsware verlangt, so sind wir schadenersatzpflichtig. Im übrigen können wir die Erfüllung der laufenden Kaufverträge von Vorauszahlungen oder Sicherungen abhängig machen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Solingen. Allgemeiner Gerichtsstand für Streitigkeiten jedweder Art aus dem Liefervertrag ist das für die liefernde Firma zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht. Die Bestimmungen des § 38 ZPO gelten als vorrangig. Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bedingungen nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen bestehen. An die Stelle der nicht rechtsgültigen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.